Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Mandic Externbrink GbR (AIMO)
Stand: 01.01.2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Mandic Externbrink GbR (nachfolgend AIMO) und ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung eines Angebots durch den Kunden zustande. Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
AIMO behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Zusatzleistungen, Änderungen und Erweiterungen werden gesondert vergütet. Leistungsänderungen bedürfen der Schriftform.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu AIMO's Lasten. Kommt es zu erheblichen Verzögerungen, behält AIMO sich das Recht vor, den Mehraufwand gesondert zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB berechnet. Für Mahnungen kann eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung erhoben werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Bei Lieferung von Hardware bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AIMO. Bei digitalen Leistungen erfolgt die Einräumung von Nutzungsrechten erst nach vollständiger Zahlung.
7. Abnahme und Gewährleistung
Bei werkvertraglichen Leistungen (z. B. Webseiten, Softwareentwicklung) erfolgt die Abnahme schriftlich. Sofern nicht anders geregelt, gilt: Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
8. Nutzungsrechte
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an gelieferten Designs, Texten oder Softwarebestandteilen.
Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung zu eigenen geschäftlichen Zwecken. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Wiederverwendung ohne AIMO's ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist untersagt.
Bei Nichtzahlung oder Vertragskündigung vor vollständiger Zahlung erlöschen erteilte Nutzungsrechte.
9. Haftung
AIMO haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Inhalte und Funktionalität von Drittanbieterdiensten (z. B. Hosting, Calendly, externe Software) übernimmt AIMO keine Haftung.
10. Verzug und Kündigung
Kommt der Kunde mit Zahlungen oder Mitwirkungspflichten in Verzug, ist die Mandic Externbrink GbR berechtigt, die Leistungen bis zur Klärung auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte bleibt unberührt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Münster, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.